Worum es geht: BaFG, EAA und die Dringlichkeit
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882). Es wurde bereits 2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Anders als viele glauben, ist das keine Zukunftsmusik mehr — der Stichtag ist längst verstrichen.
Das BaFG ist ein Wirtschaftsgesetz. Es richtet sich an private Unternehmen und verpflichtet sie, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — so, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie uneingeschränkt nutzen können. Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice.
In Deutschland heißt das entsprechende Gesetz BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). In Österreich ist es das BaFG (Barrierefreiheitsgesetz). Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie um und verweisen auf denselben technischen Standard — aber für österreichische Unternehmen ist das BaFG maßgeblich, und die zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice.
Bist du betroffen? Der Klartext-Check
Die zentrale Frage lautet: Kann auf deiner Website ein Vertrag direkt online abgeschlossen werden? Genau das ist der Dreh- und Angelpunkt.
- Onlineshop mit Kaufabschluss
- Online-Buchung (Hotel, Reise, Termin verbindlich)
- E-Ticketing (Konzert, Öffi, Event)
- E-Banking & digitale Bezahlsysteme
- Online-Vertragsabschluss jeder Art
- Digitale Kommunikation (z. B. Online-Chat als Dienstleistung)
- Online-Spenden
- Reine Info-/Firmenwebsite ohne Online-Abschluss
- Kontaktformular, das nur eine Anfrage sendet
- Reine B2B-Angebote (nur an Unternehmen)
- Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen*
- Bestimmte Drittanbieter-Inhalte (z. B. YouTube-Embed, Google Maps)
- Vor dem 28.6.2025 veröffentlichte, unveränderte PDFs
Kleinstunternehmen — weniger als 10 Mitarbeitende UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz — sind bei der Erbringung von Dienstleistungen vom BaFG ausgenommen. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht beim Verkauf von Produkten. Ein kleiner Onlineshop, der physische Produkte verkauft, kann also trotzdem betroffen sein. Im Zweifel hilft der offizielle „BaFG-Check“ des Sozialministeriums oder eine kurze rechtliche Abklärung.
Der entscheidende Unterschied in der Praxis: Geht über deine Website nur eine Anfrage ein, die du danach manuell gesondert annimmst (klassisches Kontaktformular), fällt das nicht unter das Gesetz. Erfolgt der verbindliche Abschluss — Kauf, Buchung, Ticket — direkt online, greift das BaFG.
Fristen & Strafen: Was jetzt gilt
Für Websites und Onlineshops gibt es keine allgemeine Übergangsfrist. Sie müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Die fünfjährigen Übergangsfristen (bis 2030), von denen oft die Rede ist, betreffen ausschließlich bestimmte Dienstleistungen unter Einsatz physischer Produkte sowie Selbstbedienungsterminals — nicht den E-Commerce.
Bei Verstößen sieht das Gesetz gestaffelte Verwaltungsstrafen vor:
- Bis zu 80.000 € für Großunternehmen
- Bis zu 50.000 € für KMU
- Bis zu 25.000 € für Kleinstunternehmen (soweit betroffen)
Die Erläuterungen zum Gesetz messen bei erstmaligen oder geringfügigen Übertretungen dem Grundsatz „Beraten vor Strafen“ besondere Bedeutung bei. Das heißt nicht, dass Verstöße folgenlos bleiben. Aber: Wer nachweislich aktiv an der Umsetzung arbeitet — etwa mit einem dokumentierten Audit und einem Maßnahmenplan — steht bei einer Prüfung deutlich besser da als jemand, der das Thema ignoriert hat. Handeln schützt, Aussitzen kostet.
Was WCAG AA konkret verlangt
Der maßgebliche technische Standard ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut. Gefordert ist die Konformitätsstufe AA (praktischer Zielwert zunehmend WCAG 2.2 AA). Wer diese erfüllt, profitiert von der sogenannten Konformitätsvermutung. Die wichtigsten Anforderungen im Klartext:
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Ausreichende FarbkontrasteText muss sich klar vom Hintergrund abheben (Kontrastverhältnis mind. 4,5:1 für normalen Text). Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist der häufigste Verstoß.
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Vollständige TastaturbedienbarkeitJede Funktion — Navigation, Formulare, Menüs, Slider — muss ohne Maus allein per Tastatur nutzbar sein. Wichtig für motorisch eingeschränkte Menschen und Screenreader-Nutzer.
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Alternativtexte für BilderJedes inhaltlich relevante Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader ihn vorlesen können. Dekorative Bilder werden entsprechend als solche markiert.
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Logische ÜberschriftenstrukturEine saubere Hierarchie (H1 → H2 → H3) hilft nicht nur Screenreadern bei der Navigation, sondern verbessert auch SEO und die Verständlichkeit für KI-Systeme (GEO).
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Sichtbarer FokusBei Tastatur-Navigation muss klar erkennbar sein, welches Element gerade aktiv ist — ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen. Wird oft aus „ästhetischen“ Gründen entfernt: ein klarer Verstoß.
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Steuerbare AnimationenBewegte Inhalte, Slider und Autoplay müssen pausier- und stoppbar sein. Wichtig für Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Wahrnehmungsstörungen.
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Verständliche Sprache & klare FormulareKlare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, korrekt verknüpfte Formularfelder (Labels). Nutzer müssen verstehen, was das System von ihnen erwartet.
Werbung verspricht oft: „Ein Plugin, ein Klick, alles barrierefrei.“ Diese automatischen Overlay-Tools reichen für echte Konformität in der Regel nicht aus und können sogar neue Barrieren schaffen. Sie überdecken Symptome, statt die Ursachen im Code zu beheben. Echte Barrierefreiheit entsteht durch sauberes HTML, korrekte Semantik und manuelle Prüfung — nicht durch ein aufgesetztes Widget.
Die Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Websites müssen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Sie ist die öffentliche Aussage darüber, wie deine Website die Anforderungen erfüllt, und enthält:
- Gültigkeitsbereich: Für welche Website bzw. welche Teilbereiche gilt die Erklärung?
- Bewertungsgrundlage: z. B. Selbstbewertung nach den WCAG-Richtlinien
- Bekannte Ausnahmen: Nicht barrierefreie Inhalte müssen klar aufgelistet und begründet werden (z. B. eingebettete Drittanbieter-Inhalte)
- Feedback-Mechanismus: eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können
Bringe die Barrierefreiheitserklärung über einen eigenen, klar erkennbaren Menüpunkt oder Button unter — nicht versteckt in den AGB. Die WKO warnt ausdrücklich davor, sie in die AGB zu packen, da bloße Hinweise dort als Vertragsbestandteil qualifiziert werden könnten. Ein sichtbarer Link „Barrierefreiheit“ im Footer neben Impressum und Datenschutz ist die saubere Lösung.
In 5 Schritten zur barrierefreien Website
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Betroffenheit klären Prüfe zuerst, ob dein Angebot überhaupt unter das BaFG fällt (Online-Vertragsabschluss? Kleinstunternehmen-Ausnahme?). Der offizielle „BaFG-Check“ des Sozialministeriums gibt eine erste Orientierung. Diese Klärung entscheidet über den gesamten weiteren Aufwand.
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Audit durchführen Lass deine Website auf konkrete Barrieren prüfen — technisch (Kontraste, Semantik, Tastaturbedienung) und inhaltlich. Ein professionelles Audit deckt auf, wo du stehst, und liefert eine priorisierte Mängelliste. Das ist auch dein Nachweis, dass du aktiv geworden bist.
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Maßnahmen priorisieren & umsetzen Behebe die Barrieren nach Wirkung: Kontraste und Alt-Texte sind schnell erledigt, Tastaturbedienbarkeit und Formular-Semantik erfordern mehr Arbeit. Meist ist kein Neubau nötig — die Anforderungen lassen sich in die bestehende Website integrieren.
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Barrierefreiheitserklärung erstellen & veröffentlichen Dokumentiere den Stand ehrlich, liste bekannte Ausnahmen mit Begründung auf und binde einen Feedback-Kanal ein. Platziere die Erklärung über einen eigenen, sichtbaren Link — nicht in den AGB.
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Dauerhaft dranbleiben Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess. Jeder neue Inhalt, jedes neue Bild, jede neue Funktion muss die Standards einhalten. Schule dein Team und prüfe regelmäßig — so bleibt die Website konform und du dokumentierst kontinuierliches Bemühen.
Warum das mehr Chance als Last ist
Das BaFG wird oft als lästige Pflicht wahrgenommen. Doch die Perspektive lohnt sich: Rund 15 % der Bevölkerung leben mit einer Einschränkung, die den digitalen Zugang erschwert — dauerhaft oder vorübergehend, etwa durch altersbedingte Sehschwäche. Das ist ein erheblicher Teil deiner potenziellen Kundschaft, den eine nicht barrierefreie Website systematisch ausschließt.
Dazu kommt: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen zahlen direkt auf andere Ziele ein. Eine saubere Überschriftenstruktur, klare Alt-Texte und gute Bedienbarkeit verbessern gleichzeitig dein SEO und deine Sichtbarkeit in KI-Systemen (GEO). Was Screenreader hilft, hilft auch Suchmaschinen und KI-Crawlern. Barrierefreiheit ist damit kein Kostenfaktor ohne Gegenwert, sondern eine Investition, die sich mehrfach auszahlt — rechtlich, ethisch und im Marketing.
Ein Unternehmen, das Barrierefreiheit ernst nimmt, sendet ein starkes Signal: „Bei uns ist jeder willkommen.“ Das schafft Vertrauen, stärkt die Marke und erschließt eine oft übersehene Zielgruppe. Compliance ist der Anlass — der eigentliche Wert liegt in besserer Nutzbarkeit für alle.
FAQ — Häufige Fragen zum BaFG
Das BaFG ist seit 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Für betroffene Websites und Onlineshops gibt es keine allgemeine Übergangsfrist — sie müssen seit dem Stichtag barrierefrei sein. Übergangsfristen bis 2030 gelten nur für bestimmte Dienstleistungen unter Einsatz von Produkten und für Selbstbedienungsterminals, nicht für E-Commerce-Websites.
Betroffen sind private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) mit Online-Vertragsabschluss anbieten: Onlineshops, Online-Buchungen (Hotels, Reisen, Termine), E-Ticketing, E-Banking, digitale Bezahlsysteme. Reine B2B-Angebote und reine Informationswebsites ohne Online-Abschluss fallen nicht darunter. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende UND unter 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen — nicht beim Verkauf von Produkten.
Nein. Eine reine Informations- oder Firmenwebsite ohne Möglichkeit eines Online-Vertragsabschlusses fällt nicht unter das BaFG. Auch ein Kontaktformular, über das nur eine Anfrage eingeht, die du danach manuell annimmst, gilt nicht als digitale Dienstleistung im Sinne des Gesetzes. Sobald ein verbindlicher Kauf oder eine Buchung direkt online erfolgt, greift das Gesetz. Unabhängig von der Pflicht ist Barrierefreiheit aber auch für Info-Websites empfehlenswert — für Nutzererfahrung, SEO und Reichweite.
Verwaltungsstrafen bis 80.000 € (Großunternehmen), bis 50.000 € (KMU) und bis 25.000 € (Kleinstunternehmen). Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice. Wichtig: Bei erstmaligen oder geringfügigen Übertretungen gilt der Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Unternehmen, die nachweislich aktiv an der Umsetzung arbeiten, stehen bei einer Prüfung deutlich besser da als solche, die das Thema ignorieren.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den WCAG basiert. Für Websites gilt Konformitätsstufe AA. Wer WCAG 2.1 — zunehmend als Zielwert WCAG 2.2 — auf Stufe AA erfüllt, kann von Gesetzeskonformität ausgehen (Konformitätsvermutung). Kernanforderungen: ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, logische Überschriftenstruktur, sichtbarer Fokus, steuerbare Animationen und klare Formulare.
Betroffene Websites müssen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Sie beschreibt den Gültigkeitsbereich, die Bewertungsgrundlage (z. B. Selbstbewertung nach WCAG), bekannte Ausnahmen mit Begründung und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback. Empfohlen wird ein eigener, klar erkennbarer Menüpunkt oder Button „Barrierefreiheit“ — nicht die Unterbringung in den AGB.
Meist nicht. Barrierefreiheit ist ein Prozess, der oft an der bestehenden Website umgesetzt werden kann. Erster Schritt ist ein Audit, das konkrete Barrieren aufdeckt. Viele Anforderungen — Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienbarkeit, Struktur — lassen sich integrieren. Nur wenn die technische Basis grundlegend veraltet ist, kann ein Relaunch effizienter sein. Automatische „Accessibility-Overlays“ allein reichen für Konformität in der Regel nicht aus.
Fazit: Jetzt handeln, nicht aussitzen
Das BaFG ist keine ferne Drohung — es gilt seit über einem Jahr. Für Onlineshops, Buchungs- und Ticketing-Systeme besteht akuter Handlungsbedarf. Die gute Nachricht: Der Weg ist klar und machbar. Betroffenheit klären, Audit durchführen, Barrieren beheben, Erklärung veröffentlichen, dranbleiben.
Wer jetzt aktiv wird, minimiert nicht nur das Strafrisiko dank „Beraten vor Strafen“, sondern gewinnt echte Vorteile: eine größere Zielgruppe, besseres SEO und GEO, mehr Vertrauen. Barrierefreiheit ist die seltene Pflicht, die sich in eine Chance verwandeln lässt — wenn man sie richtig angeht.
Prüfe die einfachste Anforderung selbst: Öffne deine Website und versuche, sie nur mit der Tastatur zu bedienen — mit der Tab-Taste durch Menü und Formulare. Kommst du überall hin? Siehst du immer, wo du gerade bist? Wenn nicht, hast du deine erste Barriere gefunden. Genau da beginnt die Umsetzung.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung zum Stand Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls wende dich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder die WKO. Maßgeblich sind der Gesetzestext (BGBl. I Nr. 76/2023) und die Auskünfte des Sozialministeriumservice.